Stand Juli 2023
§ 1 Geltungsbereich
Für sämtliche kaufvertragliche- und lieferungsrechtliche Beziehungen zwischen Kunden, Lieferanten und anderen Unter-nehmen (nachfolgend allgemein „Kunde“ genannt) und der salutec GmbH (nachfolgend „salutec“ genannt) sowie für alle seitens salutec erbrachten Dienstleistungen gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Eine Anerkennung abweichender Bedingungen erfolgt nicht bereits dadurch, dass salutec in Kenntnis entgegenstehen-der Bedingungen vorbehaltlos an den Kunden liefert.
§ 2 Vertragsabschluss und Beendigung
Angebote der salutec sind grundsätzlich freibleibend. Sie stellen lediglich die Aufforderung an den Kunden dar, einen entsprechenden Auftrag zu erteilen. Ist die Bestellung seitens des Kunden als Angebot i.S.d. § 145 BGB zu qualifizieren, behält sich salutec eine Annahmefrist von 1 Woche vor. Die vom Kunden erteilte Bestellung ist in dieser Zeit bindend. Geplante Dienstleistungstätigkeiten sind schriftlich festzulegen.
Handelt es sich um eine zu erbringende Dienstleistung, so schuldet salutec dem Kunden keinerlei Erfolg. Grundsätzlich werden alle im Vertrag genannten Dienstleistungen durch Mitarbeiter der salutec erbracht. Salutec behält sich jedoch in begründeten Fällen vor, Unteraufträge zu erteilen.
Enthält der Auftrag Vereinbarungen über Hardware und Software, so stellen diese stets rechtlich selbständige und von-einander unabhängige Verträge dar. Dies gilt auch dann, wenn sie in einem Angebot oder in einer Bestellung zusammengefasst sind. Leistungsstörungen oder Mängel in einem Vertragsverhältnis lassen die übrigen Vertragsverhältnisse unberührt.
Beschreibungen, Abbildungen, Zeichnungen und technische Daten in allen Unterlagen von salutec stellen lediglich Näherungswerte dar und entsprechen nicht notwendig dem neuesten Stand. Etwaige Angaben bezüglich der Liefergegenstände und -programme sind keine Zusicherung. Jedwede Software, die Bestandteil des Vertrages ist, beinhaltet lediglich die Bereitstellung des Objektes, nicht aber des Quellprogramms. Dies gilt, sofern keine abweichende vertragliche Vereinbarung vorliegt.
Gibt salutec eine verbindliche Lieferzeit an, so setzt dies die vorzeitige Klärung aller technischer Fragen voraus. Die Einhaltung von Lieferverpflichtungen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Pflichten des Kunden voraus. Im Übrigen sind Lieferzeitangaben seitens salutec unverbindlich.
Teillieferungen sind zulässig, sofern dem Kunden dadurch keine unzumutbaren Nachteile entstehen. Der Kunde gerät jedoch bei Nichtzahlung dann nicht in Verzug, wenn er die Zurückhaltung des Kaufpreises bis zur Gesamtlieferung gem. § 320 BGB geltend macht und die Teillieferung für ihn nicht bereits eigenständig verwertbar ist.
Kommt der Kunde trotz Mahnung mit angemessener Fristsetzung seiner Zahlungspflicht nicht nach, wird er erkennbar zahlungsunfähig oder droht aus anderen Gründen eine Nichterfüllung des Vertrages, so ist salutec zum sofortigen Rück-tritt vom Vertrag berechtigt.
Die Dauer von Dienstleistungen kann im Vorhinein nur näherungsweise angegeben werden. Die genaue Dauer wird durch die Stundenerfassung der Mitarbeiter dokumentiert, die schriftlich oder elektronisch am Ende eines jeden Arbeitstages festgehalten wird und ggf. vom Kunden gegenzuzeichnen ist.
Der Dienstleistungsvertrag endet, sofern er für eine einmalige Dienstleistung abgeschlossen wird, grundsätzlich mit der vollständig erbrachten Dienstleistung durch salutec und mit der vollständigen Bezahlung durch den Kunden.
Eine fristlose Kündigung eines noch nicht abgeschlossenen Dienstleistungsverhältnisses durch den Kunden kann nur erfolgen, sofern diesem nachweislich die Fortsetzung des Vertrages bis zum Abschluss der Leistungen oder, sofern vereinbart, bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist unzumutbar ist. Der Kunde ist in diesen Fällen verpflichtet, salutec umgehend ab Kenntnis der maßgebenden Tatsachen schriftlich hierüber zu informieren.
§ 3 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde räumt salutec die räumliche und zeitliche Gelegenheit zur Durchführung der Leistungen und Einhaltung vereinbarter Leistungszeiten ein. Der Kunde wird salutec während der Vorbereitung und Durchführung der Leistungen jede notwendige und zumutbare Unterstützung gewähren.
Der Kunde ist für angemessene Umfeldbedingungen und die ordnungsgemäße Nutzung der in den Vertrag einbezogenen Geräte und Programme verantwortlich. Vor Tätigkeiten an seinen Geräten und/oder Programmen ist der Kunde verpflichtet, alle Programme und Daten selbständig zu sichern und auf externen Datenträgern zu speichern. Entstehen dem Kunden Schäden durch Datenverlust und lassen sich die Daten aufgrund fehlender oder unvollständiger Datensicherungen nicht ordnungsgemäß wiederherstellen, so haftet salutec nicht für solche Schäden, wenn der Kunde die vorstehende Obliegenheit nicht ordnungsgemäß erfüllt hat. Die Obliegenheit des Kunden zur Durchführung von regelmäßigen Datensicherungen und der Überprüfung der gesicherten Daten entfällt auch nicht bereits dadurch, dass salutec die technische Hardware zur Erstellung von entsprechenden Sicherungen geliefert hat. Auf Wunsch unterstützt salutec den Kunden auf Anfrage bei der Durchführung sogenannter “worst case” Szenarien, um die gesicherten Daten auf Ihre Rückführbarkeit hin zu überprüfen.
Der Kunde wird alle für die Durchführung von Arbeiten vor Ort erforderlichen Einrichtungen (einschließlich Telefonverbindungen und Übertragungsleistungen etc.) auf seine Kosten zur Verfügung stellen.
Der Kunde ist für den ordnungsgemäßen Umgang mit sowie für die Aufbewahrung von zugeteilten Passwörtern selbst verantwortlich. Werden solche Passwörter von salutec vergeben, unterrichtet diese den Kunden hierüber. Nach Beendigung des Geschäftsverhältnisses wird salutec solche Daten regelmäßig vernichten. Für den Verlust solcher Informationen seitens des Kunden und daraus entstehender Schäden oder Aufwendungen haftet die salutec unter keinen Umständen.
Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durch-führen.
§ 4 Urheberrechte und Lizenzrechte
An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behält sich salutec Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von salutec.
Der Kunde ist verpflichtet, die lizenz- und urheberrechtlichen Bedingungen der Hersteller und ggf. heiterere Lieferanten einzuhalten. Eine über den notwendigen vertraglichen Gebrauch hinausgehende Verwendung, Vervielfältigung und Überlassung an Dritte ist dem Kunden nicht gestattet.
Der Kunde stellt salutec von jeglichen Ansprüchen Dritter aus Verletzung von Urheber- oder Lizenzrechten durch den Kunden frei. Die Freistellungsverpflichtung umfasst insbesondere auch die Verpflichtung, salutec von notwendigen Rechtsverteidigungskosten (z.B. Gerichts- und Anwaltskosten) freizustellen.
§ 5 Vermittlung von Leistungen Dritter, insbesondere Wartungs-, Support- und Garantieverträge
salutec vermittelt den Kunden auf Wunsch Wartungs- und Support- sowie Garantieverträge, die die Hersteller von Hard- und Software Erwerbern regelmäßig zur Sicherung des Werterhalts und aktuellen Nutzens Ihrer Produkte mit anbieten. Solche Verträge und Leistungen werden seitens salutec nur vermittelt. Das Wartungs-, Support- oder Garantievertragsverhältnis kommt regelmäßig zwischen dem Kunden und dem Hersteller direkt zustande, es gelten die Bedingungen des Herstellers. Sämtliche damit verbundenen Leistungen erbringt ausschließlich der Hersteller, ebenso sämtliche Garantie- und Haftungsleistungen. Für Schäden an Hardware, für die der Kunde einen solchen Vertrag mit dem Hersteller geschlossen hat, sowie für solche Schäden, die aus Defekten dieser Hardware resultieren, haftet die salutec in keinem Fall unmittelbar oder mittelbar. Nimmt die salutec Schadensmeldungen des Kunden auf und leitet diese an den Hersteller weiter, so handelt es sich um eine freiwillige Serviceleistung. Im Übrigen hat sich der Kunde in solchen Fällen über seine Serviceverträge direkt mit dem Hersteller in Verbindung zu setzen.
§ 6 Geheimhaltung
Der Kunde ist zeitlich unbegrenzt verpflichtet, über alle vertraulichen Informationen oder Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die ihm im Zusammenhang mit der Vertragsausführung bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Die Weitergabe an nicht mit der Durchführung des Vertrages beschäftigte Personen darf nur mit schriftlicher Einwilligung von salutec erfolgen. Vertrauliche Informationen sind dabei neben den Informationen nach § 2 Nr. 1 GeschGehG auch solche, die bisher weder insgesamt noch in Einzelheiten bekannt oder ohne weitere zugänglich waren, deshalb von wirtschaftlichem Wert und durch angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen geschützt sind. Im Gegenzug verpflichtet sich auch salutec zur Geheimhaltung entsprechender vertraulicher Informationen des Kunden.
§ 7 Zahlungsbedingungen und Vergütung
Die angegebenen Preise gelten, soweit nichts anderes vereinbart wird, ab 35708 Haiger. Aufwendungen für Verpackungen und Versand sind nicht enthalten, sondern werden gesondert in Rechnung gestellt. Die Angebotspreise verstehen sich jeweils zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Diese wird in der jeweils gesetzlich festgelegten Höhe gesondert ausgewiesen. Der Abzug von Skonto bedarf vorab einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis (ohne Abzug) innerhalb von 10 (zehn) Tagen ab Rechnungsdatum fällig. Im Übrigen ist die Zahlung spätestens nach 30 Tagen fällig. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so ist salutec berechtigt, Verzugszinsen zu erheben und Verzugsschaden nach den Regelungen des § 288 BGB geltend zu machen. Falls salutec einen höheren Verzugsschaden nachweisen kann, ist sie berechtigt diesen geltend zu machen. Die zusätzliche Abrechnung etwaiger Mahnkosten behält sich salutec vor.
Der mit dem Kunden abgeschlossene Dienstleistungsvertrag enthält die vorhersehbaren Kosten der Dienstleistungen. Die kalkulierten Preise der Dienstleistung beruhen auf der vorhersehbaren Arbeitszeit und stellen keine Festlegung dar. Es gelten die im jeweiligen Dienstleistungsvertrag vereinbarten Stundensätze zuzüglich Nebenkosten und Umsatzsteuer.
Wird seitens salutec eine Dienstleistung erbracht, so ist die Zahlung der Vergütung nach Erbringung der Dienste fällig. Ist die Vergütung nach Zeitabschnitten bemessen, so ist sie nach dem Ablauf der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten. salutec behält sich zudem eine monatliche Rechnungsstellung in den Fällen vor, in denen die Dienstleistung als Dauerschuldverhältnis vereinbart wurde oder in denen die Dienstleistung absehbar über einen längeren Zeitraum als vier Wochen andauert.
Aufrechnungen sind zulässig mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden ferner zu, wenn er eine unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderung hat, oder wenn diese von salutec ausdrücklich anerkannt wird. Auch darf der Kunde mit solchen Forderungen aufrechnen, die auf Mängelbeseitigungs- oder Fertigstellungskosten gerichtet sind.
salutec behält sich bei laufenden Geschäftsbeziehungen vor, erhaltene Zahlungen, auch bei entgegenstehender Bestimmung, auf die ältesten noch offenen Forderungen zu verrechnen.
Gerät der Kunde gegenüber salutec in Zahlungsverzug oder gerät er in Insolvenz, so werden alle offenen Forderungen unverzüglich fällig.
§ 8 Leistungsstörung
Hat salutec ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen und wird salutec vom Lieferanten mit der vom Kunden be-stellten Ware nicht beliefert, steht salutec ein Rücktrittsrecht gegenüber dem Kunden zu (Selbstbelieferungsvorbehalt). In solchen Fällen benachrichtigt salutec den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Ware und erstatten unverzüglich etwaige bereits erbrachte Gegenleistungen. Vorstehendes gilt entsprechend bei nicht richtiger oder nicht rechtzeitiger Belieferung durch die Lieferanten der salutec. Sofern eine Bestellung aus den genannten Gründen nicht vollständig ausgeführt werden kann, hat der Kunde das Recht, die Bestellung zu stornieren.
Ist für die Erbringung der Dienstleistung eine nach dem Kalender bestimmte Zeit vereinbart worden und wird diese aus Gründen, die salutec zu vertreten hat, nicht eingehalten, gelten insofern die gesetzlichen Regelungen über die Kündigung des Dienstleistungsvertrages. Gerät der Kunde in Annahmeverzug, so führt dies zur Befreiung der salutec von Nachleistungen. salutec behält in diesen Fällen ihren Anspruch auf Vergütung.
Ansprüche des Kunden aus Schuldnerverzug werden bei unternehmerischen Kunden begrenzt auf Ansprüche, die salutec wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu vertreten hat. Die Ansprüche des Kunden werden ferner begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbare Schaden.
Eventuelle Mängel bei der Leistungserbringung sind salutec unverzüglich schriftlich anzuzeigen, sofern der Kunde hierzu nach den Vorschriften des HGB verpflichtet ist. Unterbleibt eine fristgerechte Mängelrüge, können aus solchen Mängeln keine Ansprüche gegen salutec hergeleitet werden. Beanstandet der Kunde verbaute Teile, so dürfen diese nur nach vorheriger Abstimmung mit salutec zurückgesandt werden. Mängel eines Teils der Leistung berechtigen den Kunden nicht zur Beanstandung der Gesamtleistung, sofern die Brauchbarkeit der fehlerfreien Leistungsteile nicht wesentlich beeinträchtigt ist.
§ 9 Transport und Gefahrübergang
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht mit Übergabe der Ware an den Kunden über. Sofern eine Schickschuld vereinbart wurde, geht die Gefahr des Untergangs der Ware bereits mit Übergabe an einen Spediteur oder Frachtführer auf den Kunden über. Gegenüber Verbrauchern gilt dies jedoch nicht, wenn noch weitere Dienstleistungen in Zusammenhang mit der Ware mit dem Kunden vereinbart wurden und diese am Bestimmungsort des Kunden zu erbringen sind. Eine Versendungsvereinbarung kann sich auch aus den Umständen ergeben. Dies gilt auch für Lieferungen frei Bestimmungsort. Gerät der Kunde in Annahmeverzug, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, indem dieser in Annahmeverzug gerät. Eine Haftung für den zufälligen Untergang der Sache bei Transport durch Personal der salutec wird ausgeschlossen. Auf Wunsch des Kunden wird salutec die Lieferung durch eine Transportversicherung absichern; die anfallenden Kosten hierfür trägt der Kunde.
§ 10 Eigentumsvorbehalt
salutec behält sich das Eigentum an den Liefergegenständen bis zum Eingang der Zahlungen aller offenen Belege vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden ist salutec zur Rückholung der Liefergegenstände nach vorheriger Mahnung berechtigt. Der Kunde ist in diesem Fall zur Herausgabe der Gegenstände verpflichtet. In der Zurücknahme der Kaufsache auf Wunsch des Kunden liegt kein Rücktritt von salutec vom Vertrag, es sei denn, salutec erklärt dies ausdrücklich und schriftlich. In der Rückholung der Kaufsache durch salutec liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. salutec ist nach Rücknahme der Sache zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös wird in diesem Fall auf die Schadensersatzforderungen gegenüber dem Kunden - abzüglich angemessener Verwertungskosten - angerechnet.
Solange salutec Eigentümerin der Gegenstände ist, ist der Kunde nicht zur Weiterveräußerung an Dritte berechtigt. Sollte der Kunde dennoch weiterveräußern, so tritt er bereits jetzt seine Forderungen gegenüber dem Dritten an salutec ab.
Der Kunde darf die von salutec gelieferten Gegenstände bis zur vollständigen Bezahlung weder verpfänden noch sicherungsübereignen. Bis zur endgültigen Bezahlung und zum endgültigen Eigentumsübergang sind die Gegenstände durch den Kunden sachgemäß zu lagern, pfleglich zu behandeln und auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Dieb-stahl- und Elementarschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.
Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde salutec unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit Klage gemäß § 771 ZPO erhoben werden kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, salutec die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den der salutec entstandenen Ausfall.
Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für salutec vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, salutec nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt salutec das Miteigentum an den neuen Sachen im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung. Der Kunde tritt salutec zudem die Forderungen zur Sicherung der Forderung von salutec gegen ihn ab, die durch Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.
salutec verpflichtet sich, die der salutec zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der Verkehrswert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der frei-zugebenden Sicherheiten obliegt salutec.
§ 11 Gewährleistungen
Gewährleistungsrechte des unternehmerischen Kunden setzen voraus, dass dieser seiner Untersuchungs- und Rügeobliegenheit gemäß § 377 HGB ordnungsgemäß nachgekommen ist. salutec behält sich ihrerseits eine zweiwöchige Untersuchungs- und Rügefrist vor.
Soweit ein von salutec zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, liegt es im Ermessen von salutec, Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung durchzuführen. Im Falle der Mangelbeseitigung verpflichtet sich salutec, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Sachen nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurden. salutec behält sich statt der Mangelbeseitigung vor, dem Kunden die Ansprüche gegenüber den eigenen Lieferanten abzutreten. Bei nicht von salutec hergestellten Gegenständen haftet salutec grundsätzlich nur durch Abtretung der eigenen Ansprüche gegenüber den Vorlieferanten. Ein Rücktrittsrecht bei nur unerheblichen Mängeln ist ausgeschlossen.
salutec übernimmt keinerlei Gewährleistung oder Haftung dafür, dass von salutec gelieferte Sachen oder erbrachte Leistungen für die vom Kunden vorgesehene Verwendung- auch in Verbindung mit bereits vorhandenen Komponenten- geeignet sind.
salutec macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Computerprogramme so zu entwickeln, dass diese unter allen denkbaren Bedingungen fehlerfrei arbeiten. Salutec gewährleistet, dass gelieferte Software im Sinne der Programmbeschreibung grundsätzlich brauchbar ist. Salutec übernimmt jedoch keine Gewährleistung dafür, dass die Programmfunktionen den Anforderungen des Kunden genügen oder für ein bestimmtes Vorhaben geeignet sind. salutec übernimmt bei Software keine Gewähr für die Verträglichkeit der gelieferten Software mit irgendwelchen anderen Programmen oder Hardwarebestandteilen. Die Gewähr für eine unterbrechungsfreie Betriebsbereitschaft von Geräten und Programmen wird nicht übernommen, sofern sich salutec nicht ausdrücklich und schriftlich entsprechend verpflichtet hat.
Für die Einhaltung anderer als der deutschen gesetzlichen Bestimmungen übernimmt salutec keine Gewähr. Der Kunde verpflichtet sich, bei Verwendung der durch uns gelieferten Produkte oder Leistungen im Ausland, die Konformität mit den maßgeblichen Rechtsordnungen und Standards selbst zu überprüfen und ggf. Anpassungen vorzunehmen.
Der Kunde darf Rechte gegenüber salutec nur nach schriftlicher Zustimmung durch salutec auf Dritte übertragen.
Soweit im Übrigen nicht anders geregelt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden, gleich aus welchen Gründen, aus-geschlossen. Für den Verkauf digitalter Inhalte an Verbraucher gelten abweichend vom Vorstehenden die Regelungen des § 327 ff. BGB.
§ 12 Haftung
salutec haftet grundsätzlich nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. Insbesondere haftet salutec nicht für entgangene Gewinne oder sonstige Vermögensgegenstände des Kunden. Dies gilt nicht, sofern der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens salutec beruht.
Eine Haftung für Schäden und Folgeschäden durch unsachgemäßen Gebrauch, Eingriffe von Kunden oder Dritten, natürlichen Verschleiß, Überlastung und fehlerhafte Ingangsetzung und Montage durch den Kunden und Auswirkungen von außen, gleich welcher Art, wird nicht übernommen.
Soweit vorhandene Speichermedien von Installationen oder Wartungen betroffen sind, haftet salutec in keinem Fall. Für von Lieferanten der Firma salutec verbaute Teile haftet salutec grundsätzlich nur durch Abtretung der eigenen Ansprüche gegenüber dem Hersteller.
Verletzt salutec vorsätzlich oder fahrlässig vertragswesentliche Pflichten, d.h. solche Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist, so ist die Ersatzpflicht auf den bei Vertragsanschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt. Gleiches gilt für Ersatzansprüche aufgrund von Nichterfüllung.
Eine Haftung von salutec bei leichter Fährlässigkeit ist ausgeschlossen, sofern es sich lediglich um die Verletzung vertraglicher Nebenpflichten handelt.
Für die Haftung aufgrund des Produkthaftungsgesetzes, sowie bei Verletzung von Körper, Gesundheit und Leben i.S.d. § 823 BGB gelten keine Haftungsbeschränkungen, sondern die gesetzlichen Vorschriften.
Ist die Haftung von salutec ausgeschlossen oder beschränkt, gilt dies auch für die Haftung der Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von salutec.
Bei Vernichtung, Beschädigung oder Verlust von Daten haftet salutec nur dann, wenn sie diesen Umstand zu vertreten hat und nur für die Wiederbeschaffung von Daten. Bei lediglich leichter Fahrlässigkeit gilt eine Haftungsbegrenzung für die Wiederbeschaffung der Daten in Höhe von 10.000,- EUR. Auf die Verpflichtung des Kunden gem. § 3 in jedem Falle vor Beginn der Durchführung von Dienstleistungen Sicherungskopien herzustellen und aufzubewahren wird nochmals ausdrücklich hingewiesen. Weitergehende Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.
§ 13 Verjährung
Ansprüche des Kunden wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Übergabe/Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Kunden. Hiervon ausgenommen sind Mängelansprüche von Verbrauchern sowie Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und/oder Schadensersatzansprüche aufgrund von grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden durch salutec. Insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
§ 14 Datenschutz
salutec erhebt und verarbeitet die unternehmens- und personenbezogenen Daten der Kunden, sofern dies für die Geschäftsbeziehung erforderlich ist.
Sofern personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet werden, erfolgt dies zunächst nach Maßgabe von Art. 6 DGS-VO zum Zwecke der Vertragserfüllung. Werden darüber hinaus weitere Daten erhoben und verarbeitet, erteilt der Kunde hierzu gegebenenfalls seine Zustimmung in den jeweiligen Kauf- und Dienstleistungsverträgen.
Betroffenenrechte können per E-Mail jederzeit gegenüber dem bestellten Datenschutzbeauftragten unter „info@salutec.de“ geltend gemacht machen. Der Datenschutzbeauftragte erteilt darüber hinaus jederzeit Auskunft über bei salutec gespeicherte persönliche Daten der Betroffenen.
§ 15 Streitbeilegung
Die salutec GmbH nimmt nicht am EU-Streitbeilegungsverfahren für Verbraucher teil.
§ 16 Schlussbestimmungen
Gerichtsstand ist, sofern nicht deutsche Verbraucher betroffen sind und nichts anderes im Gesetz vorgesehen ist, der Geschäftssitz von salutec. salutec behält es sich jedoch vor, den Kunden auch an seinem Wohnsitz zu verklagen. Anwendbares Recht ist ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung des UN- Kaufrechts wird ausgeschlossen.
Änderungen dieser Vertragsbedingungen bedürfen der Schriftform. Es gilt stets die aktuellste Fassung dieser AGB.
Sofern diese AGB das Erfordernis der Schriftform vorsieht, gilt für Verbraucher, dass entsprechende Erklärungen auch in Form von E-Mails Wirksamkeit erlangen.
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